• Entlass-Management des Franziskus-Krankenhauses in Berlin

Entlassung aus dem Krankenhaus

Wir wollen sicherstellen, dass Sie auch nach Ihrem stationären Aufenthalt gut versorgt sind. Bereits mit der Aufnahme in unser Krankenhaus bereiten Ärzte, Pflegende und der Sozialdienst  gemeinsam mit Ihnen Ihre Entlassung vor: Es wird geklärt, welchen Pflege- und Unterstützungsbedarf Sie haben und welche Anschlussversorgung Sie benötigen. Dafür müssen Sie der Weitergabe und Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten an Nachsorgende (z.B. Ihren Facharzt oder den Pflegedienst) und an Ihre Kranken- oder Pflegekasse schriftlich zustimmen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen oder später erteilen.

Während des stationären Aufenthalts

Unter Berücksichtigung spezieller Kriterien ermitteln wir, ob und welche medizinischen, pflegerischen oder therapeutischen Maßnahmen Sie nach der Zeit im Krankenhaus benötigen. Noch während Sie bei uns behandelt werden, leiten die Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes diese Maßnahmen, beispielsweise eine Reha, ein.

Entlassung aus dem Krankenhaus

Am Tag Ihrer Entlassung führen wir mit Ihnen ein Abschlussgespräch; Sie erhalten einen Arztbrief, Ihren Medikationsplan und einen Pflegeüberleitungsbogen, wenn Sie von einer Pflegeeinrichtung weiterversorgt werden. Sollte es erforderlich sein – etwa weil Sie vor dem Wochenende oder vor Feiertagen entlassen werden oder weil Sie gesundheitlich nicht imstande sind, sofort Ihren Hausarzt aufzusuchen – können wir Ihnen, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, die benötigten Arznei-, Heil- und Hilfsmittel in begrenztem Umfang verordnen. Außerdem können wir Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (nur Erstbescheinigungen) ausstellen.

Bitte stellen Sie sich darauf ein, bis spätestens 11 Uhr entlassen zu werden und informieren Sie darüber auch die Person, die Sie abholt. Bei Bedarf organisiert Ihre Station einen Transport nach Hause.

Bitte geben Sie den Pflegenden auf Station sämtliche Leihgegenstände zurück, die Sie von uns erhalten haben, z.B. Heil- und Hilfsmittel. Wenn Sie volljährig sind und nicht von Sozialleistungen leben, zahlen Sie bitte Ihren Eigenanteil in Höhe von 10 Euro pro Tag (max. 280 Euro pro Jahr) an der Kasse im Eingangsbereich des Krankenhauses (Haus A). Sie können mit Bargeld oder EC-Karte zahlen; noch bequemer ist es, den Eigenanteil über eine Einzugsermächtigung abbuchen und sich darüber eine Rechnung ausstellen zu lassen.

Nach Ihrer Entlassung

Wenn Sie Fragen haben, wählen Sie bitte die in Ihrem Arztbrief aufgeführte Telefonnummer.