Klinisches Ethikkomitee
Das klinische Ethikkomitee berät in ethischen Fragen der Behandlung, Pflege und Versorgung der Patienten und fördert damit die Kommunikation in allen Bereichen des Krankenhauses. Zudem ist es zuständig für die Evaluation und Weiterentwicklung ethischer Leitlinien. Auch aktuelle ethische Fragestellungen werden aufgegriffen und bearbeitet. Dem interdisziplinären Gremium gehören Ärzte, Pflegekräfte und Mitarbeitende aus den Bereichen Sozialarbeit, psychologischer Dienst, Seelsorge und der Verwaltung an.
Das klinische Ethikkomitee handelt auf Grundlage der Leitlinien des Hauses. Es soll dazu beitragen, dass Verantwortung, Selbstbestimmung, Vertrauen, Respekt und Mitgefühl als gelebte Werte die Entscheidungen und den Umgang miteinander prägen. Mit der Bearbeitung und Reflexion ethischer Fragestellungen stärkt das Komitee das ethische Bewusstsein und unterstützt die Entscheidungsfindung von Patienten, Angehörigen und Mitarbeitenden.
Fragen der Würde und der Selbstbestimmung
Patienten mit einer lebensverkürzenden Erkrankung stehen im Mittelpunkt des Konzepts Advance Care Planning (ACP): Ziel ist, dass Behandlungen entsprechend dem Willen der Betroffenen durchgeführt werden, auch wenn diese nicht einwilligungsfähig sind.
Auch beim Anlegen einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung steht das Team zur Seite. In einem Dokumentationsbogen zur Therapiebegrenzung werden die persönlichen Vorstellungen für eine würdevolle Behandlung strukturiert erfasst und für alle Mitarbeitenden jederzeit erkennbar dokumentiert.
Ethische Fallbesprechung: Wie sollen wir handeln?
Im medizinischen Alltag kann es zu Situationen kommen, in denen nicht eindeutig ist, welche Therapiemöglichkeiten aus ethischer Sicht die jeweils richtigen sind. Für solche Fälle gibt es die ethische Fallbesprechung. Diese kann von allen Beteiligten im Patienten-Umfeld einberufen werden und wird von den Mitgliedern des Ethikkomitees moderiert. Ziel ist es, in einem geschützten und vertrauensvollen Rahmen eine gute und tragfähige Entscheidung zugunsten des Patienten zu finden. Die Fallbesprechung beinhaltet unter anderem eine umfassende Faktensammlung, die Erarbeitung eines möglichst umfassenden Eindrucks des Patienten, seiner Lebenssituation und seines mutmaßlichen Willens sowie die Erarbeitung eines tragfähigen Ergebnisses.